Am 31. Juli 2026 wurde das erste Feature Update der neuen 4er-Generation veröffentlicht. Die Version wird ab dem 30. April 2027 gültig.
Eine wesentliche Änderung betrifft die Versionierung des XJustiz-Grunddatensatzes. Ab Version 4.0 kommt ein Hybrid-Modell zum Einsatz: Der Grunddatensatz muss bei zukünftigen Feature Updates nicht mehr vollständig neu versioniert werden. Statt einer festen Versionsbindung verwendet XJustiz nun eine Pattern-basierte Modellierung. Damit können Änderungen innerhalb der 4er-Generation flexibler umgesetzt werden.
Besonders relevant ist XJustiz 4.1.0 für bestimmte Kommunikationsanlässe. Die neue Version ist zwingend erforderlich für:
- eNoVA (DABAG)
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (ZVSTR)
- Betreuervergütung (BETR)
Mit dem Feature Update werden die fachlichen Anforderungen für diese Anwendungsfälle in der neuen XJustiz-Generation abgebildet. Für Softwarehersteller bedeutet das, die entsprechenden XJustiz-Schnittstellen und Validierungen rechtzeitig auf die Version 4.1.0 anzupassen.
Eine Besonderheit der neuen 4er-Generation: Durch das mit XJustiz 4.0.0 eingeführte Hybrid-Modell für die Versionierung bleibt der Grunddatensatz bei Feature Updates stabiler. Innerhalb der 4er-Generation muss die xjustizVersion nicht bei jedem Feature Update neu festgelegt werden.
Die vollständigen Schemata, Spezifikationen und weiteren technischen Unterlagen zu XJustiz 4.1.0 stehen auf der offiziellen XJustiz-Website zur Verfügung.